Das Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998, § 1, Absatz 3) erklärt:
„Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.“
Was erwartet Sie zu Beginn einer Psychotherapie?
Am Anfang steht ein Erstgespräch. Die Fragen, die Sie dort hören werden, sind meist sehr einfach. Sie dienen dazu, dass sich Ihr Gegenüber ein Bild von Ihnen, Ihren Beschwerden und dem Behandlungsziel machen kann. Oft heißt es: »Was führt Sie her?« Oder: »Welche Probleme/ Schwierigkeiten haben Sie?«
Der Therapeut wird Sie dann zunächst erzählen lassen, gegebenenfalls nachfragen, wenn er etwas nicht verstanden hat, jedoch nicht ins Detail gehen. Damit er sich allgemein orientieren kann, reichen meist Angaben zu Art, Umfang und bisheriger Dauer Ihrer Schwierigkeiten. Meist wird auch kurz besprochen, wie sich die Beschwerden entwickelt haben, wie Sie bisher mit den Schwierigkeiten umgegangen sind und ob Sie bereits andere Therapieversuche unternommen haben.
Ich werde mich sicher auch danach erkundigen, wie Sie gerade auf mich gekommen sind (ob es Empfehlungen gab oder von wem Sie überwiesen wurden) und warum Sie gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Therapie beginnen wollen. Damit möchte ich unter anderem erfahren, wie dringend Ihnen eine Behandlung ist. Ebenso interessant ist es zu wissen, was Sie von einer Therapie erwarten. Themen, die auf die Zukunft ausgerichtet sind (Zum Beispiel: »Was wollen Sie durch die Therapie erreichen? Haben Sie ein Behandlungsziel? Wenn ja, welches?«), dienen dazu, dass ich den Behandlungsauftrag klarer erkennen und benennen kann. Schließlich handelt es sich aus Sicht des Psychotherapeuten zunächst einmal um eine Art von geschäftlichem Kontakt, bei dem ich eine Leistung erbringen soll. Dazu muss ich die Erwartungen des Auftraggebers, also Ihre Erwartungen, kennen.
Das Erstgespräch und die folgenden Sitzungen zur Therapievorbereitung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Therapeuten, kennen zu lernen und sich eine Meinung zu bilden. Es ist nahe liegend, dass Sie frühzeitig wissen wollen, was für ein Mensch da vor Ihnen sitzt.
Wenn Sie schon in der ersten Sitzung ein schlechtes Gefühl haben und sich zum Beispiel nicht richtig verstanden fühlen, dann steht es Ihnen frei, andere Therapeuten aufzusuchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit ruhig, denn Ihr Therapeut muss Ihnen persönlich zusagen; er muss entweder Ihr Interesse wecken oder Ihnen sympathisch sein, am besten natürlich beides. Halten Sie sich vor Augen, dass es Ihre Entscheidung ist, bei wem Sie die Therapie beginnen wollen und scheuen Sie sich nicht, im Zweifel mit verschiedenen Therapeuten ein Erstgespräch zu führen.